AGB

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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen einer klaren Regelung und gelten für sämtliche Beziehungen zwischen APS Technik GmbH (nachfolgend APS) und dem Kunden bzw. dem Besteller insbesondere für die Lieferung von Anlagen, Apparaten und Maschinen sowie deren Montage, Unterhalt, Kontrolle, Inbetriebnahme und Fernüberwachung durch APS. Alle von uns gelieferten Daten und Zeichnungen bleiben bis zur Auftragserteilung unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden. Mündliche Abreden entfalten keine Rechtswirkung. Diese AGB gehen allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vor.

2. Offerten und Auftragsbestätigungen
2.1 Unsere Offerten sind unverbindlich und freibleibend. Der Umfang unserer Leistungspflicht wird allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt.
2.2 Die Angaben zum Leistungs- bzw. Liefergegenstand (nachfolgend «Liefergegenstand» genannt) (z.B. Gewichte, Masse, Gebrauchswerte, Belastbarkeit,
Toleranzen, technische Daten, etc.) sowie die Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, etc.) sind nur annähernd massgeblich, soweit nicht
die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale,
sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften
erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, als auch die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die
Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.3 Solange der Vertrag nicht zustande gekommen ist, bleiben alle mit der Offerte abgegebenen Unterlagen Eigentum der APS. Die Nutzung und/oder
Verwertung durch den Kunden ist unzulässig. Hat der Kunde der APS für die Ausarbeitung der Offerte Unterlagen o.ä. überlassen, so ist APS in der
Verwendung der Unterlagen frei, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsschluss kommt oder nicht.

3. Urheberrecht und Eigentümervorbehalt an Zeichnungen u. ä.
3.1 Wir behalten uns das Eigentum an Zeichnungen, Skizzen, technischen Unterlagen etc. und sonstigen unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen
beigefügten Unterlagen vor. Der Kunde darf sie nur zu dem vereinbarten Zweck benutzen und sie ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigen oder Dritten
zugänglich machen. Auf Verlangen sind diese Unterlagen selbst und sämtliche Vervielfältigungen davon an uns zurückzugeben.
3.2 Sofern diese Unterlagen urheberrechtsfähig sind, behalten wir uns ausserdem an diesen Unterlagen auch unser Urheberrecht vor.
3.3 Soweit APS dem Kunden Software liefert, erhält der Kunde daran lediglich ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Ein
Recht zur Bearbeitung der Software wird dem Kunden nicht eingeräumt. Die Software und die Dokumentation enthalten Geschäftsgeheimnisse von APS und
deren Lizenzgeber; sie sind urheberrechtlich geschützt. Programmänderungen dürfen während der Garantiezeit nur mit Genehmigung der APS gemacht
werden.
3.4 Das im Rahmen der Leistungserbringung von APS entwickelte und/oder erbrachte Know-how gehört stets der APS. Die Weitergabe des erbrachten
Know-how an Dritte, worunter auch nahestehende Gesellschaften des Kunden zu zählen sind, ist unzulässig. Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, dass
seine Produkte und Leistungen, in welche die Produkte der APS eingebaut werden bzw. auf denen diese basieren, keinerlei Schutzrechte der APS oder
Dritter verletzen. Für den Fall einer Verletzung von Schutzrechten Dritter verpflichtet sich der Kunde, die Streitigkeit mit dem Dritten zu übernehmen und APS
vollumfänglich schadlos zu halten.

4. Vertraulichkeit und Datenschutz
Kenntnisse aus der Auftragsbearbeitung behandelt APS vertraulich und verwendet sie nicht zum Nachteil des Auftraggebers. Ohne gegenteilige schriftliche
Vereinbarung kann APS den Namen und die Adresse des Kunden und einen Leistungsbeschrieb für Marketingzwecke im eigenen Gebrauch verwenden. Mit
der Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Kunde, ordnungsgemäss informiert worden zu sein und der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten
gemäss den geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzen und, falls anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) der Europäischen Union
freiwillig zuzustimmen. APS verarbeitet diese Daten insbesondere zu Marketingzwecken und zwecks Vorlage von Referenzen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich in der, in der Auftragsbestätigung festgelegten Währung, ab Lieferwerk ohne irgendwelche Abzüge
zuzüglich der Mehrwertsteuer in der im Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Höhe. Sämtliche Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Versicherungen,
Ausfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen etc. werden gesondert berechnet. Ebenso werden allfällige Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle etc. gesondert
berechnet.
5.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu zahlen.
5.3 Verändert sich ein Kostenbestandteil innerhalb der Gesamtkosten (z.B. Personalkosten bzw. Stundenverrechnungssätze oder nachweislich
drittbezogenes Material- oder sonstige Kosten, Änderung des Liefer- und Leistungsumfang etc.), so ist der Preis von uns anteilmässig anzupassen.
5.4 Im Falle von Änderungswünschen des Kunden nach Vertragsabschluss behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise sowie der bereits
vereinbarten Liefertermine vor.
5.5 Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden, die von uns bestritten werden, nicht anerkannt werden, nicht
rechtskräftig festgestellt sind oder nicht in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreif sind, ist ausgeschlossen.
5.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen
auszuführen.
5.7 Die Zahlungspflicht gilt erst dann als erfüllt, wenn die Zahlung auf ein Konto der APS, in der vereinbarten Währung, ohne irgendwelche Abzüge wie
Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren, gemäss den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen gutgeschrieben worden ist. Werden
Teillieferungen fakturiert, hat die Zahlung für jede einzelne Lieferung zu erfolgen.
5.8 Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen,
die nicht wir zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht werden. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, der Gebrauch
der Lieferung dadurch jedoch nicht verunmöglicht wird, oder wenn sich an der Lieferung lediglich Nacharbeiten als notwendig erweisen, welche deren
Gebrauch nicht massgeblich beeinträchtigen.
5.9 Nach Ablauf der Zahlungsfrist (Verfalltag) gerät der Kunde ohne vorangehende Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 12% p.a.
5.10 Bei Zahlungsverzug mahnt APS den Kunden schriftlich oder per E-Mail. Für die einzelnen Mahnungen fallen die folgenden Kosten an:
1. Mahnung: CHF 20.00,
2. Mahnung CHF 40.00,
3. Mahnung CHF 60.00.
Der Kunde willigt ein, dass die APS die Forderungen einem Inkassopartner übergibt. Hieraus können dem Kunden weitere Kosten entstehen, für welche
dieser vollumfänglich einsteht.

6. Liefertermine
Liefertermine werden von uns nach bestem Ermessen bestätigt. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom
Vertrag. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden infolge von Terminüberschreitungen, auch wenn diese den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigen, wird ausdrücklich wegbedungen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
zustehender Forderungen vor. Der Kunde ist insbesondere damit einverstanden, dass der Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister
eingetragen werden kann.
7.2 Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung
durch Dritte hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
APS Technik GmbH · Unterfeldstrasse 3 · 5727 Oberkulm · Switzerland
info@apstechnik-ch · Tel. +41 76 247 03 14
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur
Herausgabe verpflichtet.
8. Garantie
8.1 Wir gewähren für die von uns gelieferten Produkte eine Garantiefrist von 12 Monaten. Die Garantiezeit beginnt mit der Bereitstellung der zu liefernden
Ware. Wird der Versand aus Gründen verzögert, für die wir nicht einzutreten haben, endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Meldung der
Versandbereitschaft.
8.2 Ergibt sich während der Garantiezeit, dass Teile unserer Lieferung nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter
Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, verpflichten wir uns, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Werden Teile
ersetzt, fallen sie in unser Eigentum.
8.3 Im Garantiefall sind wir nur verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unseren Werkstätten
entstehen. Allfällige Transportkosten sind vom Besteller zu tragen. Können die schadhaften Teile aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht repariert
oder ersetzt werden, so gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers.
8.4 Müssen Teile während der Garantiezeit ersetzt oder repariert werden, beginnt die Garantiezeit dafür neu zu laufen. Sie endet jedoch spätestens 24
Monate nach Beginn der Garantiezeit für die Hauptlieferung oder, sofern deren Versand, Montage oder Inbetriebsetzung aus Gründen verzögert wurden, für
die wir nicht verantwortlich sind, spätestens nach Ablauf von 30 Monaten nach Versandbereitschaft der Hauptlieferung.
8.5 Die Garantie erlischt ohne weiteres sofort, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der
Lieferung vornehmen, oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit ein allfälliger Schaden vermindert oder reduziert oder
dessen Vergrösserung vermieden wird. Das gleiche gilt, wenn wir den Mangel beheben können.
8.6 Ansprüche aus der Garantie sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich und begründet geltend zu machen. Andernfalls sind wir unserer Verpflichtung aus
der Garantie enthoben.
8.7 Beinhaltet unsere Lieferung auch Fremdlieferungen, übernehmen wir die Garantie dafür lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des
Unterlieferanten.
8.8 Schäden infolge natürlicher Abnützung, fehlerhafter, nachlässiger oder mangelhafter Wartung, Montage bzw. Inbetriebsetzung oder Behandlung des
Liefergegenstandes durch den Kunden oder Dritte, Missachtung von Betriebsvorschriften und -anweisungen, falscher Bedienung, übermässiger
Beanspruchung, bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, sandhaltigem,
inkrustierendem oder verunreinigten Wassers, Korrosionen, Erosionen, Kavitationen und dergleichen, mangelhafter, nicht von uns ausgeführter
Fundament-, Bau- und Montagearbeiten und anderer nicht von uns zu vertretender Gründe, sind von der Garantie ausgeschlossen.

9. Haftung
9.1 Die APS haftet weder für unmittelbare noch mittelbare Schäden, die sich aus dem Betrieb und dem Gebrauch von unseren Produkten ergeben oder im
Zusammenhang mit allfälligen Störungen oder einem Betriebsunfall entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleich
aus welchem Rechtsgrund. Jede Haftung von APS für indirekte und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn usw. wird hiermit ausdrücklich wegbedungen.
9.2 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art sowie Rücktritt vom Vertrag – gleich aus welchen Sach- und Rechtsgründen – und zwar von solchen
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, werden ausdrücklich wegbedungen.

10. Höhere Gewalt
Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse wie Betriebs-, Verkehrs-, Transport- und Energieversorgungsstörungen, Streiks,
Aussperrungen etc. befreien den davon Betroffenen für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch
dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten eintreten oder während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. APS ist in diesem Fall
berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind für APS nur in schriftlicher Form
verbindlich.
11.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlich erteilter Zustimmung von APS auf Dritte übertragen.
11.3 Stehen Vereinbarungen oder Vertragsbestimmungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erhalten die individuellen
Vereinbarungen Vorrang.
11.4 Sollten Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, ungültige Bestimmungen derart abzuändern, zu
ergänzen oder zu ersetzen, dass sie dem ursprünglichen Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.
11.5 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht). Vor Anrufung des Richters ist eine
gütliche Einigung anzustreben. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Aarau. APS hat
indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Oberkulm, 01. Juni 2023